Impressum
Betreiber der Webseite:
Geschäftsführer:
Julian Rohr
Grenzstr. 17
91522 Ansbach
Tel.: +4915751950350
info@surfcamp-bolsena.eu
Steuernummer: 203/263/80262
AGB's
Mietbedingungen von Tube Surf Sports/ Julian Rohr
§ 1 Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
Die nachstehenden Bedingungen regeln das Mietverhältnis zwischen Tube Surf Sports/ Julian Rohr im Folgenden „Vermieter“ genannt und dem jeweiligen Mieter bezüglich der Vermietung von Zelten, Kühlschränken, Sportgeräten sowie sonstigem Zubehör.
Der Mieter kann schriftlich, telefonisch, per Email, per Fax oder auch mündlich eine verbindliche Reservierung des Mietgegenstandes vornehmen. Mit Bestätigung durch den Vermieter kommt ein wirksamer Mietvertrag für die vereinbarte Mietzeit und Mietdauer zustande.
Bei einer Anmietung von Mietgegenständen für Dritte, haften der Mieter und der Dritte als Gesamtschuldner.
§ 2 Pflichten des Vermieters
Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter den Mietgegenstand in einem verkehrstauglichen und gebrauchsfähigen Zustand zu überlassen.
Sollte der Mietgegenstand während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters einen Mangel aufweisen, wird der Vermieter diesen unverzüglich beheben oder dem Mieter einen Ersatzgegenstand zur Verfügung stellen.
§ 3 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand sorgsam und pfleglich zu behandeln. Er hat die im Rahmen der Benutzung geltenden Vorschriften und Regeln eigenständig zu beachten. Der Mietgegenstand ist gereinigt zurückzugeben. Die Abfallentsorgung obliegt dem Mieter.
2. Der Mieter erklärt durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und somit geschäftsfähig ist oder falls der Kunde das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, erklärt er durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass er das 7. Lebensjahr vollendet hat und vor dem Bestellvorgang die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters eingeholt hat. Der Vermieter weist darauf hin, dass ihm entstandene Schäden, die durch falsche Altersangaben, falsche Adressangaben oder Spaßbestellungen entstehen, gegen den Mieter geltend gemacht werden.
Dem Mieter ist es aus Sicherheitsgründen verboten, in Zelten zu rauchen.
Der Mieter darf die Mietgegenstände insbesondere die Sportgeräte nicht in einem alkoholisierten Zustand in Gebrauch nehmen. Dieses Verbot gilt ebenso für andere berauschende Zustände durch Medikamente oder Drogen.
Bei Verlust oder Beschädigung des Mietgegenstandes, hat der Mieter den entsprechenden Wert gem. § 6 zu ersetzen.
Der Mieter hat dem Vermieter alle Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, haftet der Mieter für alle aus der Nichtanzeige entstandenen weiteren Kosten und er verliert seine Rechte auf Minderung, Schadensersatz und Kündigung aus wichtigem Grund.
Bei einem Unfall hat der Mieter den Vermieter unverzüglich über den Unfall, den Unfallort und den Unfallhergang –ggfs. unter Vorlage einer Skizze- zu informieren. Der Unfallbericht muss insbesondere die Namen und Anschriften aller am Unfall beteiligten Personen und etwaiger Zeugen enthalten. Sollte eine Aufklärung des Unfalls unter Zuhilfenahme von Zeugen nicht möglich sein, hat der Mieter die Polizei hinzu zurufen. Insbesondere ist es dem Mieter nicht erlaubt, gegnerische Ansprüche anzuerkennen.
§ 4 Mietzeit
Das Mietverhältnis beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstandes und endet mit der dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt.
Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Beendigung der Mietzeit fort, verlängert sich das Mietverhältnis nicht auf unbestimmte Zeit. Der Mieter macht sich bei unbefugtem Fortsetzen des Gebrauchs des Mietgegenstandes gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig.
Das Mietverhältnis kann nur mit Zustimmung des Vermieters verlängert werden.
Bei Überschreitung der Mietzeit ist der Mietzins für jeweils einen weiteren Tag zu bezahlen. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt.
§ 5 Mietzins
Wird der Mietgegenstand vor Beginn des Mietverhältnisses reserviert, wird mit der Reservierung eine Anzahlung in Höhe von 50 %, bei Abholung des Mietgegenstandes der Rest zur Zahlung fällig. Bei Anmietung vor Ort, wird der gesamte Mietzins auf einmal fällig.
Bei den Mietgegenständen wird eine Kaution gefordert, die bei Rückgabe der Mietgegenstände in ordnungsgemäßen Zustand zurückerstattet wird.
§ 6 Haftung
Der Vermieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
Der Mieter haftet verschuldensunabhängig für Beschädigungen und Verlust des Mietgegenstandes.
§ 7 Überlassung an Dritte
Der Mieter darf bei einer Anmietung für eine Gruppe den Mietgegenstand an jeden der Gruppenmitglieder überlassen, nicht jedoch an einen Dritten, wenn keine schriftliche Zustimmung des Vermieters vorliegt.
§ 8 Stornierung / vorzeitige Rückgabe
1. Bei einer Stornierung der Reservierung des Mietgegenstandes bis 7 Tage vor Reisebeginn, sind 50 % des vereinbarten Mietpreises zu bezahlen.
2. Bei einer späteren Stornierung oder vorzeitigen Rückgabe des Mietgegenstandes, hat der Mieter 100 % des vereinbarten Mietpreises zu entrichten.
3. Das Mietverhältnis besteht unabhängig von den Witterungsbedingungen, insbesondere auch bei Regen oder für die Jahreszeit ungewöhnlich hohen oder niedrigen Temperaturen und berechtigt den Mieter nicht zu einem kostenfreien Rücktritt vom Vertrag.
§ 9 Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein. Die Parteien vereinbaren, die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Parteien am nächsten kommt.